Zuschüsse für Mahlzeiten des Arbeitnehmers

Zuschüsse für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind regelmäßig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für diese Leistungen gelten allerdings Besonderheiten: Unabhängig vom tatsächlichen Wert der Mahlzeit ist nur ein jährlich festgesetzter sog. amtlicher Sachbezugswert zu versteuern.9 Dieser Sachbezugswert beträgt im Jahr 2019 für ein Mittag- oder ein Abendessen jeweils 3,30 Euro. Eventuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Der Ansatz des (günstigen) Sachbezugswerts kommt regelmäßig in Betracht für a) Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich in einer selbst betriebenen Kantine, Gaststätte oder … weiterlesen

Verbesserte Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Arbeitgeberzuschuss ab 2019

Seit 2018 ist die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung verbessert worden: Beiträge des Arbeitgebers an Pensionsfonds, Pensionskassen oder an Direktversicherungen zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung des Arbeitnehmers sind lohnsteuerfrei, soweit ein jährlicher Höchstbetrag von 8 %(bis 2017: 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (Höchstbetrag für 2019: 6.432 Euro) nicht überschritten wird.5 Sofern bereits laufende Beiträge z. B. für „alte“ Direktversicherungen gem. § 40b EStG pauschal besteuert werden, sind diese auf den Höchstbetrag anzurechnen.6 Arbeitgeber können durch Tarifvereinbarungen verpflichtet werden, die Finanzierung der … weiterlesen