Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung und kurzzeitiger Vermietung

Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt ein dabei erzielter Gewinn der Einkommensteuer (sog. privates Veräußerungsgeschäft). Steuerfrei ist die Veräußerung dagegen dann, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dafür genügt es nach dem Gesetzeswortlaut, wenn eine Selbstnutzung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ vorliegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Dabei muss die Selbstnutzung noch nicht einmal für den gesamten Dreijahreszeitraum vor der Veräußerung vorliegen. … weiterlesen

Corona-Krise: Weitere steuerliche Maßnahmen

Pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 Von der Corona-Krise negativ betroffene Unternehmer, Gesellschaften und Selbständige mit Gewinneinkünften sowie Steuerpflichtige mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die für 2020 mit einem rücktragsfähigen Verlust rechnen, können die Herabsetzung von bereits festgesetzten Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2019 beantragen. Dabei wird bereits vor der Veranlagung des Jahres 2020 ein „pauschal ermittelter Verlustrücktrag“ in Höhe von 15 % der bei der Festsetzung der Vorauszahlungen angesetzten Gewinneinkünfte und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Jahres … weiterlesen