„Spekulationssteuer“ auch auf häusliches Arbeitszimmer?

  Private Grundstücke, Gebäude, Wohnungen etc., die gebaut bzw. erworben und danach innerhalb von 10 Jahren veräußert werden, unterliegen grundsätzlich einer Besteuerungsregelung: Dabei entstehende Gewinne sind als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig; entsprechende Verluste dürfen mit gleichartigen Gewinnen im selben Jahr bzw. mit Gewinnen im vorangegangenen Jahr oder in den folgenden Jahren verrechnet werden.   Eine Ausnahme gilt regelmäßig für Objekte, die eine gewisse Zeit vor dem Verkauf selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.12   Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung13 hat jetzt das Finanzgericht Köln14 entschieden, dass … weiterlesen

Gehaltsverzicht im Zusammenhang mit vorzeitigem Ruhestand kein sofort zufließender Arbeitslohn

Grundsätzlich werden Einnahmen dann für Zwecke der Besteuerung erfasst, wenn sie dem Bezieher zugeflossen sind. Laufender Arbeitslohn gilt regelmäßig in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum (in der Regel der Monat) endet.7 Voraussetzung für die Besteuerung ist allerdings, dass der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zugeflossen ist und er wirtschaftlich darüber verfügen kann. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass dem Arbeitnehmer künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern einem Wertguthaben- bzw. Arbeitszeitkonto zugeführt wird, aus dem Vergütungen in einer späteren Freistellungsphase aufgebracht werden sollen, führt … weiterlesen