Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr

Seit 1. Januar 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (1.Alternative) sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (2.Alternative) nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden;6 Entsprechendes gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Diese steuerfreien Leistungen mindern die abziehbare Entfernungspauschale bei den Arbeitnehmern. Während in der 2. Alternative alle Fahrten – auch Privatfahrten – im öffentlichen Personennahverkehr … weiterlesen

Sonderausgaben 2019

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage). Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2019 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31. Dezember 2019 zu leisten. Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.5 Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem … weiterlesen