Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gegenständen: Zuordnungsfrist

Gegenstände, die sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwendet werden (sog. gemischt genutzte Gegenstände), können – insgesamt der unternehmerischen Tätigkeit,– entsprechend der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung anteilig dem unternehmerischen Bereich oder– in vollem Umfang dem nichtunternehmerischen (privaten) Bereich zugeordnet werden. Entsprechend der Zuordnung ist ein Vorsteuerabzug in voller Höhe, anteilig oder gar nicht möglich. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist allerdings, dass die unternehmerische Verwendung mindestens 10 % beträgt. Die Zuordnungsentscheidung wird regelmäßig durch Geltendmachung des Vorsteuerabzugs getroffen, sie … weiterlesen

Berücksichtigung von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie

Schuldzinsen können grundsätzlich insoweit als Werbungskosten berücksichtigt werden, als sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Entsprechendes gilt, wenn ein Gebäude, das mit einem Darlehen finanziert wurde, nicht nur selbst genutzt wird, sondern teilweise auch der Erzielung von Einkünften (z. B. durch Vermietung) dient. Eine Berücksichtigung der Schuldzinsen wäre danach nur anteilig möglich, d. h., soweit das Darlehen auf den vermieteten Gebäudeteil entfällt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs5 können die Schuldzinsen aber dann in vollem Umfang geltend gemacht werden, wenn … weiterlesen