Boys‘ Day: Ein Tag als Steuerfachangestellter – Steuerberatung

Ein Tag als Steuerfachangestellter – Steuerberatung. Tagespraktikum zu einem Boys’Day-Berufsbereich. „Hallo Ehrenmänner, wir sind einige Oldies, die auf der Suche nach jungen, litten Typen sind, um ‚mal vorzuführen, wie schmoof der Steuerjob so ist. Wii, Playstation, switch, Minecraft, DonkeyKong – gleich was Ihr Euch lootet: den Staat freut’s! Wieso? Klar, Ihr Lauche, bei jedem Mal gehen 19% Umsatzsteuer in Christians (Christian Linder, Finanzminister in spe) Säckl. Wollt Ihr wissen wie das geht und wie man save im Job Kohle machen … weiterlesen

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Durch ein neues Forschungszulagengesetz6 sollen Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert werden. Ziel ist es, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung erhöhen und dadurch den Unternehmensstandort Deutschland stärken.Begünstigt sind insbesondere einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, die sich in der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung und/oder der experimentellen Entwicklung engagieren. Förderfähig sind die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslöhne und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, soweit die betreffenden Arbeitnehmer mit Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in den genannten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betraut sind. … weiterlesen

Anscheinsbeweis bei betrieblicher Nutzung eines PKW

Regelmäßig wird davon ausgegangen, dass betriebliche PKW auch privat genutzt werden. Für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Unternehmer hat dieser insoweit eine Nutzungsentnahme zu versteuern, die in der Regel nach der 1%-Regelung ermittelt wird. Der sog. Anscheinsbeweis – bei dem davon ausgegangen wird, dass der PKW auch privat genutzt wird – kann u. a. entkräftet werden, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.7 Nach … weiterlesen

Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres

Die Verpflichtung zur Inventur4 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen. Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im Inventar … weiterlesen

Grundsteuerreform beschlossen

Das Bundesverfassungsgericht5 hatte die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung bei der Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Nunmehr hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Reform des Grundsteuer- sowie des Bewertungsrechts vorgelegt, das kürzlich vom Bundesrat verabschiedet wurde.6 Danach ist Folgendes vorgesehen: Bewertungsverfahren Unbebaute und bebaute Grundstücke werden künftig nicht mehr mit den bisherigen (niedrigen) Einheitswerten bewertet, sondern nach einem neuen typisierenden Ertrags- und Sachwertverfahren. Dabei wird der Wert unbebauter Grundstücke anhand … weiterlesen

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel

Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend. Für Ausgaben gilt Entsprechendes: Bei Überweisungen ist der Abfluss in der Regel erfolgt, sobald der Überweisungsauftrag der Bank übermittelt wurde;7 bei Zahlungen … weiterlesen

Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen erstmals für das Jahr 2018 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben.5 Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 wäre dies der 29. Februar 2020.6 Wird dieser Abgabetermin überschritten, ist zu beachten, dass – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – Verspätungszuschläge künftig „automatisch“ festgesetzt werden: Sie betragen regelmäßig 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlungen für jeden angefangenen Monat, höchstens … weiterlesen

Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr

Seit 1. Januar 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (1.Alternative) sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (2.Alternative) nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden;6 Entsprechendes gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Diese steuerfreien Leistungen mindern die abziehbare Entfernungspauschale bei den Arbeitnehmern. Während in der 2. Alternative alle Fahrten – auch Privatfahrten – im öffentlichen Personennahverkehr … weiterlesen

Sonderausgaben 2019

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage). Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2019 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31. Dezember 2019 zu leisten. Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.5 Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem … weiterlesen

Reisekosten: Behandlung von Fahrtkosten bei bestimmten Berufsgruppen

Für Fahrten (Wege) zwischen Wohnung und der „ersten Tätigkeitsstätte“ kann eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abgezogen werden; die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel. Für Fahrten zu anderen (auswärtigen) Tätigkeitsstätten können die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten als Reisekosten angesetzt werden; bei Benutzung eines PKW kommt alternativ eine Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer in Betracht. Die erste Tätigkeitsstätte hat für den Werbungskostenabzug also eine besondere Bedeutung. Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die Zuordnung ergibt … weiterlesen