Treffen laufende Einkünfte mit außerordentlichen, nicht regelmäßig erzielbaren Einkünften (z. B. Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten) in einem Kalenderjahr zusammen, kann dies aufgrund des progressiven Steuertarifs zu Mehrbelastungen führen. Werden die außerordentlichen Einkünfte zusammengeballt in einem Jahr ausgezahlt, kommt regelmäßig eine Versteuerung nach der sog. Fünftelregelung (siehe § 34 Abs. 1 EStG) in Betracht. Dabei werden die begünstigten Einkünfte rechnerisch gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt, um so den Progressionseffekt zu mildern. Das Finanzgericht Münster4 hat entschieden, dass Überstundenvergütungen, die aufgrund eines Aufhebungsvertrags für mehrere zurückliegende … weiterlesen
Nachholung von Angaben zu Bewirtungsaufwendungen
Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass9 dürfen nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie 70 % der als angemessen anzusehenden Aufwendungen übersteigen; d. h., 30 % der angemessenen Aufwendungen sind nichtabzugsfähig. Die Höhe und die betriebliche Veranlassung der Bewirtungsaufwendungen sind nachzuweisen, indem Ort, Tag, Namen der Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Aufwendungen schriftlich festgehalten werden. Die Aufzeichnungen müssen zeitnah erfolgen; eine Nachholung der Angaben, z. B. nach zwei Jahren … weiterlesen
Förderung des Mietwohnungsneubaus
Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ zugestimmt.12 Danach können für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen in einem EU-Mitgliedstaat im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden 3 Jahren Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 5 % jährlich zusätzlich zu der „normalen“ Gebäudeabschreibung von 2 % in Anspruch genommen werden (neuer § 7b EStG). Begünstigt sind sowohl die Schaffung von neuem Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden als auch entsprechende Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden. Die Anschaffung einer … weiterlesen
Vorläufige Festsetzung von Steuerzinsen
Für Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer kommt die sog. Vollverzinsung in Betracht (§ 233a Abgabenordnung). Die Verzinsung beginnt regelmäßig nach einer 15-monatigen Karenzzeit nach Ablauf des Veranlagungszeitraums. Der gesetzlich festgesetzte Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden vollen Monat, d. h. 6 % jährlich (§ 238 Abgabenordnung). Im Hinblick auf die anhaltende Niedrigzinsphase hält der Bundesfinanzhof6 die Höhe des Zinssatzes regelmäßig ab 2012 allerdings für verfassungswidrig. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits zwei Verfahren anhängig, … weiterlesen
Neue Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Verlusten aus Übungsleitertätigkeit bestätigt
Einnahmen bzw. Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer im Dienst oder im Auftrag für Vereine, Schulen, gemeinnützige Körperschaften, öffentliche Einrichtungen o. Ä. sind steuerbegünstigt: Entsprechende Einnahmen bleiben bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Fallen im Zusammenhang mit der Übungsleitertätigkeit Aufwendungen (Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten) an, stellt sich die Frage, inwieweit diese steuerlich berücksichtigt werden können. Nach Auffassung der Finanzverwaltung9 kommt ein Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nur dann in Betracht, wenn sowohl … weiterlesen
Neuregelung bei „Midi-Jobs“ ab 1. Juli 2019
Ab 1. Juli 2019 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei sog. „Midi-Jobs“ gesenkt; dabei wird aus der bisherigen „Gleitzone“ mit Monatslöhnen von über 450 Euro bis 850 Euro ein „Übergangs – bereich“, der sich dann bis 1.300 Euro erstreckt. In diesem Übergangsbereich von 451 Euro bis 1.300 Euro wird die Beitragsermäßigung für Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kontinuierlich abgebaut. Infolge der Anpassung der Berechnungsformel ergeben sich durchgängig größere Beitragsermäßigungen als bei der bisherigen Gleitzonenregelung und damit höhere Nettolöhne. Weitere … weiterlesen
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehörenden Grundstücken mit Grundsteuer und Gewerbesteuer werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags 1,2 % der Einheitswerte dieser Betriebsgrundstücke abgezogen.5 Anstelle dieser Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und ggf. eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen,6 auf Antrag die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG wählen. Dabei erfolgt die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Nutzung und … weiterlesen
Sonderausgabenabzug bei Spendenauflage?
Eine Voraussetzung für den Abzug von Aufwendungen als Sonderausgaben ist, dass der Leistende durch die Zahlung wirtschaftlich belastet ist. Sind in Erbfällen Vermächtnisse in Form von Spendenzahlungen z. B. an eine gemeinnützige Organisation zu erfüllen, kann der Erbe die Spendenleistungen nach geltender Rechtsprechung nicht als Sonderausgaben geltend machen, da er von vornherein nur das mit dem Vermächtnis belastete Vermögen erhält und insoweit als nicht wirtschaftlich belastet zu betrachten ist.9 Der Bundesfinanzhof10 hat jetzt klargestellt, dass dies regelmäßig auch gilt, wenn ein … weiterlesen
Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und Erwerbstätigkeit
Für die Zahlung von Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen, unter 25-jährigen Kindern ist seit 2012 die Höhe der Einkünfte des Kindes unbeachtlich. Nach Abschluss einer erstmaligen Ausbildung bzw. eines Studiums ist die Berücksichtigung grundsätzlich noch möglich, wenn das Kind neben der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich nachgeht.6 Auch eine weiterführende Ausbildung kann als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein (sog. mehraktige Ausbildung); abzustellen ist dabei darauf, ob diese in einem engen sachlichen Zusammenhang mit … weiterlesen
Zuschüsse für Mahlzeiten des Arbeitnehmers
Zuschüsse für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind regelmäßig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für diese Leistungen gelten allerdings Besonderheiten: Unabhängig vom tatsächlichen Wert der Mahlzeit ist nur ein jährlich festgesetzter sog. amtlicher Sachbezugswert zu versteuern.9 Dieser Sachbezugswert beträgt im Jahr 2019 für ein Mittag- oder ein Abendessen jeweils 3,30 Euro. Eventuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Der Ansatz des (günstigen) Sachbezugswerts kommt regelmäßig in Betracht für a) Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich in einer selbst betriebenen Kantine, Gaststätte oder … weiterlesen