Gewinnausschüttungen einer GmbH bei Günstigerprüfung

Grundsätzlich ist die Steuerpflicht von Einkünften aus Kapitalvermögen durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten; diese müssen daher nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (sog. Ab¬geltungsteuerverfahren). Wenn der persönliche Steuersatz allerdings niedriger ist als die 25 %ige Kapital¬ertragsteuer, können die Kapitalerträge in die Steuererklärung aufgenommen und die sog. Günstiger prüfung beantragt werden. Unabhängig davon kann für Gewinnausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft beantragt werden, dass diese in die Einkommensteuer-Veranlagung einbezogen und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden; bei diesem Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % der … Read More