Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2020

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen für das Jahr 2019 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben.5 Für die Abgabe der Steuererklärung 2019 wäre dies der 28.02.2021.6 Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen. Kurz vor dem Ende eines Kalenderjahres sind regelmäßig mehr steuerliche Termine zu beachten als im Laufe des Jahres. Dem … weiterlesen

Corona-Krise: Termine zum Jahresende

Im Hinblick auf die steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist zum Jahresende insbesondere Folgendes zu beachten: • Die Senkung der Umsatzsteuersätze auf 16 % (normal) bzw. 5% (ermäßigt) gilt regelmäßig nur noch fürLeistungen, die bis zum 31.12.2020 erbracht werden;7 nach diesem Zeitpunkt gelten dann wieder die Sätzevon 19 % bzw. 7%. Für Restaurationsleistungen (mit Ausnahme von Getränken) gilt eine Sonderregelung: Hier ist über den Jahreswechsel hinaus bis zum 30.06.2021 (weiterhin) der ermäßigte Steuersatz (ab dem 01.01.2021 in Höhe … weiterlesen

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten – Anwendungserlass

Zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde 2019 ein neuer § 7b EStG eingeführt. Danach können für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und in den folgenden 3 Jahren Sonderabschreibungen in Höhe von bis zu 5% jährlich zusätzlich zu der „normalen“ Gebäudeabschreibung von regelmäßig 2% in Anspruch genommen werden. Die Schaffung neuer Wohnungen kann sowohl durch Neubau von Gebäuden als auch durch An- oder Umbau bestehender Gebäude erfolgen. Die Anschaffung einer neuen Wohnung wird nur … weiterlesen

Sonderausgaben 2020

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2020 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2020 zu leisten. Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.5 Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe … weiterlesen

Neuregelungen bei der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags

Bei Anschaffung bzw. Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten, kommt neben der „normalen“ Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 20 % in den ersten 5 Jahren in Betracht. Sind entsprechende Investitionen noch nicht durchgeführt, aber geplant, kann der steuerliche Effekt durch Bildung eines Investitionsabzugsbetrags vorgezogen werden (vgl. § 7g EStG). Im Rahmen einer Gesetzesänderung12 soll die steuerliche Förderung erleichtert werden:• Bislang musste das betreffende Wirtschaftsgut zu mindestens 90 % … weiterlesen

Corona-Krise: Das Homeoffice als „häusliches Arbeitszimmer“?

Während der Corona-Krise arbeiten Mitarbeiter vermehrt im sog. Homeoffice. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bzw. wie auf den häuslichen Arbeitsplatz entfallende Aufwendungen steuerlich     z. B. als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer Eine steuerliche Berücksichtigung kommt nach den derzeitigen Regelungen überhaupt nur dann in Betracht, wenn der beruflich genutzte Raum als „häusliches Arbeitszimmer“ anzusehen ist. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung des Arbeitszimmers von 10 … weiterlesen

Entfernungspauschale bei Hin- und Rückweg an verschiedenen Tagen

Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. Betriebsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgegolten; für jeden Arbeitstag, an dem diese aufgesucht wird, sind 0,30 Euro pro Entfernungskilometer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zu berücksichtigen.8 Findet an einem Tag z. B. wegen einer Auswärtstätigkeit nur eine Hin- oder eine Rückfahrt statt, ist nach Ansicht der Finanz -verwaltung nur die Hälfte der Entfernungspauschale – also 0,15 Euro – abzugsfähig.9 Der Bundesfinanzhof 10 hat in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung der Finanzverwaltung … weiterlesen

Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung und kurzzeitiger Vermietung

Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb ist dann nicht als sog. privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dafür genügt es nach dem Gesetzeswortlaut, wenn eine Selbstnutzung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ vorliegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).Dabei reicht es nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs6 aus, wenn die Selbstnutzung im Jahr der Veräußerung lediglich am 1. Januar, im Jahr davor … weiterlesen

Schuldzinsen bei teilweiser Veräußerung eines Gebäudes

Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung eines teils vermieteten und teils selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes stehen, können nur insoweit als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgezogen werden, als sie auf den vermieteten Gebäudeteil entfallen. Werden zur Begleichung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einer derart gemischt genutzten Immobilie neben Darlehen auch eigene Mittel eingesetzt, so ist die gezielte Zuordnung der Darlehensmittel zum vermieteten Teil nicht möglich, wenn sich die eigenen und die fremden Mittel z. B. auf einem einheitlichen … weiterlesen

Zuwendungen an von der Corona-Krise betroffene Personen

Zur Abmilderung von wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Corona-Krise hat die Finanzverwaltung6 weitere Maßnahmen beschlossen: Vereinfachter Zuwendungsnachweis: Bei Geldspenden auf spezielle, für die Corona-Hilfe eingerichtete Sonderkonten von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von einem amtlich anerkannten inländischen Verband der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen reicht – unabhängig von der Höhe der Spende – ein Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg (z. B. Kontoauszug, PC-Ausdruck bei Onlinebanking) als Nachweis aus. Auf eine formelle Spendenbescheinigung wird insoweit verzichtet. Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften: … weiterlesen