Für Steuererstattungen bzw. -nachzahlungen im Zusammenhang mit Einkommensteuer-, Körperschaftsteuersowie Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerfestsetzungen gilt die sog. Vollverzinsung (§ 233a i. V. m. § 238 AO). Danach werden entsprechende Erstattungen und Nachzahlungen nach Ablauf einer Karenzzeit von regelmäßig 15 Monaten mit einem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 0,5 % für jeden vollen Monat verzinst. In der Vergangenheit hat es immer öfter Meinungen gegeben, wonach die Verzinsung mit 6 % jährlich insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Marktzinses nicht mehr angemessen ist. In einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzhofs6 wurde … weiterlesen
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Übungsleiters
Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus künstlerischer Tätigkeit oder der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind bis zur Höhe von 2.400 Euro steuerfrei, wenn die Tätigkeit nebenberuflich und im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation erfolgt (sog. Übungsleiter-Freibetrag, vgl. § 3 Nr. 26 EStG). Aufwendungen in diesem Zusammenhang dürfen erst dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie den steuerfreien Betrag überschreiten. Fraglich ist, wie zu verfahren ist, wenn zwar die Einnahmen noch unterhalb des Freibetrags liegen, die … weiterlesen
Berufliche Nutzung einer im (Mit-)Eigentum des Ehepartners stehenden Wohnung
Die Berücksichtigung von Abschreibungen und Schuldzinsen für eine betrieblich oder beruflich genutzte Immobilie ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn der Nutzende nicht Eigentümer z. B. einer Wohnungist; entscheidend ist vielmehr, dass er die Aufwendungen im beruflichen Interesse getragen hat. Bezahlen Eheleute die Aufwendungen für die nur einem Ehepartner gehörende Immobilie „aus einem Topf“, d. h. aus Guthaben, zu dem beide Eheleute beigetragen haben, oder aus gemeinsam aufgenommenen Darlehensmitteln, gehören die gemeinsam getragenen Aufwendungen in vollem Umfang zu den Werbungskosten beim … weiterlesen
Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Schönheitsreparaturen und selbständige Gebäudeteile
Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ohne Umsatzsteuer), die inner halb von drei Jahren nach der Anschaffung einer Immobilie entstehen und 15 % der Anschaffungskosten über¬steigen, sind nicht sofort abzugsfähig, sondern nur über die Abschreibung zu berücksichtigen (anschaffungs¬nahe Herstellungskosten; § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass auch reine Schönheitsreparaturen unter diese Grenze fallen. Die Finanzverwaltung wendet die strengere Rechtsprechung grundsätzlich in allen offenen Fällen an; bisher führte lediglich ein enger räumlicher, zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit … weiterlesen
Kosten für heterologe künstliche Befruchtung einer Frau in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft
Aufwendungen im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung, die wegen der Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau entstehen, können – soweit diese nicht von einer Krankenkasse oder Versicherung erstattet werden – als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 EStG) berücksichtigt werden. Dies gilt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs auch, wenn der Ehemann zeugungsunfähig ist und die Ehefrau mit dem Samen eines Dritten befruchtet wird (sog. heterologe künstliche Befruchtung).[1] In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof[2] die steuerliche Berücksichtigung einer heterologen Befruchtung auch … weiterlesen
Gewinnausschüttungen einer GmbH bei Günstigerprüfung
Grundsätzlich ist die Steuerpflicht von Einkünften aus Kapitalvermögen durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten; diese müssen daher nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (sog. Ab¬geltungsteuerverfahren). Wenn der persönliche Steuersatz allerdings niedriger ist als die 25 %ige Kapital¬ertragsteuer, können die Kapitalerträge in die Steuererklärung aufgenommen und die sog. Günstiger prüfung beantragt werden. Unabhängig davon kann für Gewinnausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft beantragt werden, dass diese in die Einkommensteuer-Veranlagung einbezogen und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden; bei diesem Teileinkünfteverfahren bleiben 40 % der … weiterlesen