Für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung (lineare AfA) 3 % pro Jahr, das entspricht einer Nutzungsdauer von rund 33 Jahren.4 Nach dem durch das Wachstumschancengesetz5 neu eingefügten § 7 Abs. 5a EStG kann bei Gebäuden, mit deren Herstellung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029 begonnen wird (Datum Baubeginnanzeige o. Ä.) oder die innerhalb dieses Zeitraums im Jahr ihrer Fertigstellung angeschafft werden (Datum Kaufvertrag), statt der linearen AfA mit 3 % eine degressive AfA mit 5 % von … weiterlesen
Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten
Die Bundesrepublik Deutschland sowie über hundert weitere Staaten haben sich zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dazu verpflichtet, automatisch Informationen über Bankkonten auszutauschen.6 Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nimmt hierfür die von einer zuständigen ausländischen Behörde übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter.7 Meldepflichtig sind Daten zu Einlage- und Verwahrkonten, rückkaufsfähige Versicherungsverträge, Rentenversicherungsverträge sowie Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen. Die Meldungen sind insbesondere von Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfonds zu übermitteln.8 Gegen diesen automatischen Informationsaustausch … weiterlesen
Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten
Unterhaltszahlungen an Kinder sind grundsätzlich durch das Kindergeld abgegolten; bei Unterhalt an andere unterhaltsberechtigte Personen wird der Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen von derzeit 11.604 Euro6 um eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers gekürzt, soweit diese 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen (vgl. § 33a Abs. 1 EStG). Für Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner gilt eine Sonderregelung durch das sog. Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Danach können bis zu 13.805 Euro6 als Sonderausgaben geltend gemacht werden. … weiterlesen
Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?
Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei8, die Lieferung von Strom, Gas und Wärme ist dagegen regelmäßig umsatzsteuerpflichtig. Tätigt der Vermieter (Unternehmer) derartige Lieferungen an seine Mieter neben der Wohnungsvermietung, hängt die umsatzsteuerliche Behandlung der Energielieferung davon ab, ob die Lieferung als Nebenleistung zur Hauptleistung „Wohnungsvermietung“ oder als selbständige Hauptleistung zusätzlich zur Vermietung anzusehen ist. Die Finanzverwaltung behandelt insbesondere die Lieferung von Wärme, die Versorgung mit Wasser und die Lieferung von Strom durch den Vermieter als umsatzsteuerliche Nebenleistungen … weiterlesen
Privates Veräußerungsgeschäft: Keine Steuerbefreiung bei Nutzung durch Elternteil
Die Veräußerung eines privaten Grundstücks unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung, wenn zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie nicht mehr als 10 Jahre liegen, es sei denn, die Immobilie wurde während der gesamten Zeit zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.5 Die Finanzverwaltung6 erkennt eine Steuerbefreiung darüber hinaus auch an, wenn der Eigentümer die Wohnung seinem Kind, für das er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag hat, (unentgeltlich) zur … weiterlesen
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
Schuldzinsen, die im Rahmen der Vermietung einer finanzierten Immobilie anfallen, sind grundsätzlich als Werbungkosten bei den Vermietungseinkünften zu berücksichtigen. Entsteht im Zusammenhang mit der Veräußerung der Immobilie eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens, stellt sich die Frage, ob diese ebenso wie die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs und der Finanzverwaltung überwiegt der Zusammenhang mit der Veräußerung9. Das Vorliegen von nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird daher verneint. Eine … weiterlesen
Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung?
Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts5 zur Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Grundstückswerte werden zum 01.01.2025 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte für Grundstücke erfolgt jedoch nicht bundeseinheitlich. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie die Länder Saarland und Sachsen haben die „Länderöffnungsklausel“ in Anspruch genommen und vom sog. Bundesmodell abweichende Regelungen geschaffen. Das Bundesmodell steht im Verdacht, verfassungswidrig zu sein. Ein Finanzgericht hat in zwei Beschlüsse6 erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen … weiterlesen
Veräußerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft
Gewinne aus der Veräußerung einer privaten, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten9 Immobilie sind regelmäßig dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. Der Erbfall stellt grundsätzlich keinen entgeltlichen Erwerb und damit keine Anschaffung dar. Sofern die Veräußerungsfrist des Erblassers abgelaufen ist, liegt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks somit kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vor. Der Bundesfinanzhof10 hatte zu entscheiden, ob der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer (Mit-)Erbengemeinschaft zu einer anteiligen Anschaffung eines zur Gemeinschaft … weiterlesen
Besteuerung der sog. Dezemberhilfe 2022 entfällt
Zur finanziellen Entlastung der privaten Haushalte von den infolge des Ukraine-Krieges stark gestiegenen Energiekosten hatte der Bund u. a. die Kosten für den Abschlag Dezember 2022 für Gas- und Wärmelieferungen übernommen.7 Dabei handelte es sich um eine einmalige Zahlung, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gas-Wärmepreisbremse8 ab März 2023 (mit rückwirkender Geltung ab Januar 2023) zu überbrücken. Um den sozialen Ausgleich sicherzustellen, hatte der Gesetzgeber die Versteuerung dieser Entlastungszahlung für Privatpersonen vorgesehen.9 Nach einer aktuellen Gesetzesänderung entfällt diese Besteuerung der … weiterlesen
Wieder 19 % Umsatzsteuer auf Restaurantdienstleistungen
Die bis zum 31.12.2023 befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7% für Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde entgegen einiger Ankündigungen nicht verlängert. Das bedeutet, dass ab 01.01.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19% anzuwenden ist.Zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten lässt die Finanzverwaltung zu, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die in der Silvesternacht nach 24:00 Uhr ausgeführt wurden, noch der zuvor geltende ermäßigte Steuersatz von 7% angewendet wird. 1Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst … weiterlesen