Sachbezugswerte 2023 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen.4 Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Freie Verpflegung/Mahlzeiten Der Wert für die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen undAbendessen. Die Monatsbeträge für 2023 können der folgenden Tabelle entnommen werden: Frühstück – 60€ Mittagessen – 114€ Abendessen – 114€ Vollverpflegung – 288€ Der amtliche Sachbezugswert für ein Mittag- oder … weiterlesen

Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer Wohnung

Oftmals fallen nach dem Erwerb einer Immobilie höhere Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen an. Betragen die Aufwendungen (ohne Umsatzsteuer) innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb mehr als 15 % der Anschaffungskosten der Wohnung bzw. des Gebäudes, sind diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, obwohl sie eigentlich Erhaltungsaufwendungen darstellen.9Das bedeutet, dass diese Aufwendungen im Fall der Vermietung nicht sofort steuermindernd berücksichtigt werden können, sondern den Gebäudeanschaffungskosten zugerechnet werden und nur über die jährlichen Abschreibungen geltend gemacht werden können. Damit wird der Sachverhalt so … weiterlesen

Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres

Die Verpflichtung zur Inventur5 ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass … weiterlesen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an  seine Arbeitnehmer können regEinige der von der Bundesregierung in den vergangenen Wochen geplanten Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen konnten zwischenzeitlich umgesetzt werden: • Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7% auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wurde bis zum 31.12.2023 verlängert.6• Auch Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Inland, die zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge haben, erhalten … weiterlesen

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z.B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)

Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an  seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Unter anderem gelten für die folgenden Sachzuwendungen aber steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen:  Übliche Aufmerksamkeiten aus einem besonderen persönlichen Anlass (z.B. Blumen, Wein oder ein Buch zum Geburtstag oder zur Hochzeit) bleiben lohnsteuerfrei, wenn der Wert des Geschenks die Freigrenze von 60 Euro brutto je Anlass nicht überschreitet;6 Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nicht an.  Sonstige Sachbezüge … weiterlesen

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Im Rahmen eines Jahressteuergesetzes 20225 sind u. a. ab 2023 folgende Änderungen geplant: • Der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte wird von 801 Euro (Ehepartner: 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (Ehepartner: 2.000 Euro) pro Jahr angehoben. • Der Ausbildungsfreibetrag für in Berufsausbildung befindliche und auswärtig untergebrachte volljährige Kinder wird von 924 Euro auf 1.200 Euro erhöht. • Die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Homeoffice-Arbeitsplätzen wird verbessert: Die Tagespauschale für berufliche Arbeiten in der häuslichen Wohnung … weiterlesen

Abgeltungsteuer verfassungswidrig? – Vorlagebeschluss zurückgenommen

Einkünfte aus Kapitalvermögen  werden grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz von in der  Regel 25 % besteuert; die Steuer wird regelmäßig als Kapitalertragsteuer bereits bei Auszahlung der Kapitalerträge abgezogen. Die Steuerpflicht der Einkünfte ist damit abgegolten. Da andere Einkünfte dem unter Umständen höheren persönlichen Steuersatz unterliegen, sah ein Finanzgericht in dieser Besteuerung einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und legte die Frage, ob die Abgeltungsteuer verfassungswidrig ist, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.5 Dieser Vorlagenbeschluss wurde nun aufgehoben, weil sich das zugrundeliegende Finanzgerichtsverfahren erledigt … weiterlesen

Sonderausgaben 2022

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage). Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2022 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2022 zu leisten. Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.4 Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit … weiterlesen

Wahlrecht bei der Bilanzierung unverzinslicher Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind in der Bilanz grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen. Bei unverzinslichen Darlehen und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden diese jedoch regelmäßig unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,5 % abgezinst und mit dem entsprechend niedrigeren Wert bilanziert. Die Differenz zum Nennwert wurde dabei im ersten Jahr in voller Höhe als Ertrag ausgewiesen. Die dafür maßgebende gesetzliche Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG) wurde vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase gestrichen.7 Die Abzinsungspflicht ist … weiterlesen

Auszahlung der Energiepreispauschale im September 2022

Anspruch auf eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro haben alle Arbeitnehmer in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis im Jahr 2022, sowie Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und Selbständiger Arbeit in diesem Jahr. Bei den Selbständigen erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale regelmäßig vorab durch entsprechende Minderung der im September fällig werden den Einkommensteuervorauszahlung. Bei Arbeitnehmern, die am 01.09.2022 mit Steuerklasse I bis V oder geringfügig5 beschäftigt sind, erfolgt die Auszahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich im September 2022. Das gilt … weiterlesen