MoPeG: Neuregelungen bei der GbR

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)9, das am 01.01.2024 in Kraft tritt, werden insbesondere zahlreiche Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geändert bzw. erstmalig in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.10 Die wichtigsten Neuerungen sind: • Differenzierung zwischen rechtsfähiger (Außen-)GbR und nicht rechtsfähiger (Innen-)GbR im Bürgerlichen Gesetzbuch;• Errichtung eines Gesellschaftsregisters, in das sich die rechtsfähige GbR eintragen lassen kann; z.B. für den Erwerb oder die Veräußerung von GmbH-Beteiligungen oder Grundstücken ist die Eintragung in das neue Register verpflichtend;• Aufgabe des … weiterlesen

Höhe der Säumniszuschläge und Aussetzungszinsen rechtmäßig?

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung von Steuern werden Säumniszuschläge fällig. Diese betragen 1 % pro angefangenen Monat für den auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren abgerundeten fälligen Steuerbetrag (§ 240 Abs. 1 AO). Dies entspricht einem Jahreszinssatz von 12 % und ist insbesondere in einer Niedrigzinsperiode relativ hoch. Der Bundesfinanzhof hat hier allerdings keinen unmittelbaren Zusammenhang gesehen, da die Säumniszuschläge in erster Linie dazu dienen, pünktliche Steuerzahlungen zu gewährleisten, und der Charakter als Zins dahinter zurücktritt. Letztlich hat es der … weiterlesen

Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kryptowährungen

Werden im Privatvermögen gehaltene virtuelle Währungen bzw. Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum) innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung veräußert, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die Gewinne und Verluste als private Veräußerungsgeschäfte zu berücksichtigen sind (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Auch bei einem Tausch in eine andere virtuelle Währung liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor und die einjährige Veräußerungsfrist beginnt mit jedem Tauschvorgang erneut. Eine Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre im Fall der Einkunftserzielung durch „Lending“ und … weiterlesen

Steuerermäßigung bei Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können als außerordentliche Einkünfte begünstigt sein, wenn diese Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und sich durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen ergeben können.12 Die Rechtsprechung hat von diesem Grundsatz z.B. folgende Ausnahmen zugelassen: • bei Auszahlung einer nur geringfügigen Teilleistung (max. 10%) im Folgejahr neben der überwiegenden,in einem Betrag gezahlten Leistung;• bei Entschädigungszusatzleistungen in Jahren nach der Hauptleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge;• bei Festsetzung der Zahlung von vornherein in einer Summe … weiterlesen

Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung

Nach § 12 Nr. 1 EStG gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung auch solche Aufwendungen, „die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.“ Aus diesem Grund ließ der Bundesfinanzhof5 die Kosten selbständiger Trauerredner für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover nicht zum Betriebsausgabenabzug zu. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei nicht um „typische Berufskleidung“, selbst wenn die Kleidung ausschließlich bei der … weiterlesen

Behindertengerechter Gartenumbau ist keine außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung (z. B. für eine barrierearme Dusche, einen Treppenlift, eine Rampe) oder eines Fahrzeugs7 können grundsätzlich aufgrund ihrer unvermeidbarkeit im Jahr der Zahlung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.8 Eine Verteilung größerer Aufwendungen auf mehrere Jahre ist nicht möglich.9 Aufwendungen, die über die Schaffung der Mindestvoraussetzungen zur Befriedigung eines existenznotwendigen (Wohn-)Bedarfs hinausgehen, sind davon jedoch nicht umfasst; so sind z. B. der behindertengerechte Umbau einer Motoryacht oder die Mehrkosten für den Erwerb eines größeren Grundstücks … weiterlesen

Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 (noch) nicht verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof4 hat entschieden, dass es sich bei dem aktuell geltenden Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe handelt. Der Solidaritätszuschlag sollte bei seiner Einführung im Jahr 19955 der Abdeckung der im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung entstandenen finanziellen Lasten dienen. Auch wenn wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang (z. B. der Solidarpakt II und die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs) zum Jahresende 2019 ausgelaufen sind, hat nach Auffassung des Gerichts der Solidaritätszuschlag seine Rechtfertigung als Ergänzungsabgabe nicht … weiterlesen

Veräußerung/Aufgabe eines Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge

Bei der Veräußerung eines Betriebs oder dessen Aufgabe (Überführung der wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen) werden die im Betrieb enthaltenen stillen Reserven aufgedeckt und ein dabei entstehender Gewinn unterliegt der Einkommensteuer. Zur Abmilderung der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs kommen in diesen Fällen ein Freibetrag und eine Steuerermäßigung in Betracht.7 Wird ein Betrieb gegen wiederkehrende Bezüge (z.B. eine Leibrente) veräußert, besteht einWahlrecht: • Der Veräußerungsgewinn kann insgesamt sofort versteuert werden (ggf. nach Abzug eines Freibetrags und mit einem ermäßigten Steuersatz), oder• es … weiterlesen

Steuerliche Änderungen zum Arbeitszimmer ab 01.01.2023

Ein unbeschränkter Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dies ist der Fall, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale in dem häuslichen Arbeitszimmer diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche Tätigkeit wesentlich und prägend sind. Ab 2023 kann in diesen Fällen ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht … weiterlesen

Taxi kein „öffentliches“ Verkehrsmittel

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich pauschal für die ersten 20 km mit jeweils 0,30 Euro und (seit 2022) ab dem 21. km mit jeweils 0,38 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehbar, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG jedoch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln:Hier können anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten angesetzt werden. Entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei … weiterlesen