Neuregelung der Vollverzinsung

Für Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer kommt die sog. Vollverzinsung in Betracht (§ 233a AO). Die Verzinsung beginnt regelmäßig nach einer 15-monatigen Karenzzeit nach Ablauf des Veranlagungszeitraums.Der gesetzlich festgesetzte Zinssatz betrug bisher 0,5% für jeden vollen Monat, d. h. 6% jährlich (§ 238 Abs. 1 AO). Nachdem das Bundesverfassungsgericht9 im Hinblick auf die anhaltende Niedrigzinsphase entschieden hatte, dass dieser Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen verfassungswidrig ist, hat der Gesetzgeber den Zinssatz … weiterlesen

Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden auch privat genutzten PKW

Bei Erwerb eines Gegenstands hat der Unternehmer für einkommensteuerliche Zwecke regelmäßig zu entscheiden, wie dieser Gegenstand genutzt und welcher Vermögenssphäre er zugeordnet werden soll. Danach bestehen – je nach betrieblichem Nutzungsumfang – folgende Möglichkeiten:Betriebliche Nutzung Zuordnungunter 10 % sog. notwendiges Privatvermögenüber 50 % sog. notwendiges Betriebsvermögen Bei einem betrieblichen Nutzungsumfang von 10 % bis 50 % liegt sog. gewillkürtes Betriebsvermögen vor. Dabei hat der Unternehmer ein Wahlrecht, den Gegenstand in vollem Umfang dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zuzuordnen, wenn dieser in einem … weiterlesen

Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen nicht verfassungswidrig

Nach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht kommen beim Erwerb von Betriebsvermögen unterschiedliche Begünstigungen in Betracht. Diese reichen von Verschonungsabschlägen bis zur vollen Steuerbefreiung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.4 In einem Beschluss hat der Bundesfinanzhof5 klargestellt, dass die Besteuerung von Privatvermögen nicht deshalb als verfassungswidrig zu betrachten ist, weil in demselben Zeitraum eine „Überbegünstigung“ des Betriebsvermögens vorliege. Das Gericht weist im Übrigen darauf hin, dass die Rechtsprechung6 aktuell bereits ausgeführt hat, dass sie nicht von der Verfassungswidrigkeit des derzeitigen Erbschaftsteuerrechts ausgeht.   1Lohnsteuer-Anmeldungen … weiterlesen

Steuerermäßigung für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Der Einkommensteuertarif sieht mit steigendem Einkommen eine progressive Erhöhung des Einkommensteuersatzes vor. Werden Vergütungen nicht laufend, sondern für eine mehrjährige Tätigkeit in einer Summe ausgezahlt, führt dieser Progressionseffekt regelmäßig zu einer Steuermehrbelastung. Um die Progressionswirkung bei einem zusammengeballten Zufluss von Lohnnachzahlungen zu mildern, kann die Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung vorgenommen werden.7 Voraussetzung ist, dass sich die Nachzahlung auf die Vergütung für eine Tätigkeit bezieht, die sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten … weiterlesen

Zinssatz für Steuernachforderungen und Steuererstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts der zum Teil erheblichen Das Bundesverfassungsgericht6 hatte entschieden, dass der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen mit 0,5 % monatlich (sog. Vollverzinsung) verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung hat nunmehr ein Änderungsgesetz beschlossen, wonach der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a AO rückwirkend ab dem 01.01.2019 auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr) gesenkt wird. Dabei soll die Angemessenheit alle 3 Jahre – spätestens erstmals zum … weiterlesen

Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 vorgelegt, um die Bevölkerung angesichts der zum Teil erheblichen Preissteigerungen insbesondere im Energiebereich zu entlasten.7Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: • Für 2022 soll der Grundfreibetrag um weitere 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben werden (bei Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge). Dies führt bei Alleinstehenden zu einer Steuerersparnis von bis zu 69 Euro (bei Ehepartnern bis zu 138 Euro) für das Jahr 2022. • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt ab 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 … weiterlesen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computerhardware und Software nur noch ein Jahr

Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben, nach dem für „Computerhardware“ sowie für „Software“ eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann (statt z. B. von drei Jahren), konkretisiert.6 Darin wird klargestellt, dass im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung die gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Hard- und Software in voller Höhe (ggf. bis auf einen Erinnerungswert von 1 Euro) abgeschrieben werden können; eine zeitanteilige Abschreibung ist bei unterjähriger Anschaffung nicht erforderlich. Bei der Inventur sind diese abgeschriebenen Wirtschaftsgüter aber zu … weiterlesen

Zufluss von Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Grundsätzlich sind Sonderzahlungen an Arbeitnehmer dann steuerpflichtig, wenn sie zugeflossen sind. Das gilt auch für Tantiemen. Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH wird jedoch davon ausgegangen, dass ihm diese bereits mit deren Fälligkeit zufließen. Denn der beherrschende Gesellschafter kann regelmäßig selbst entscheiden, wann er sich eine fällige Forderung auszahlen lässt, also bereits mit der Fälligkeit darüber verfügen kann. Vor diesem Hintergrund kann die Versteuerung einer Tantieme bei einem beherrschenden Gesellschafter nicht dadurch vermieden werden, dass die Auszahlung der fälligen Tantiemen … weiterlesen

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine festgesetzte bzw. angemeldete Steuer nicht pünktlich zum Fälligkeitstag gezahlt wurde; bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen (Schonfrist) werden diese regelmäßig nicht erhoben. Für jeden angefangenen Monat der Säumnis fallen automatisch 1 % (12 %pro Jahr) des rückständigen Steuerbetrags an.5 Neben ihrer Funktion als Druckmittel erfüllen Säumniszuschläge auch eine zinsähnliche Funktion für die Zeit des Zahlungsrückstands. Vor dem Hintergrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus hat der Bundesfinanzhof in einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss6 Zweifel an der … weiterlesen

Entfernungspauschale bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel

Arbeitnehmer können für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten geltend machen, höchstens jedoch 4.500 Euro im Kalenderjahr. Die Begrenzung auf den Höchstbetrag gilt nicht bei Verwendung eines PKW. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn diese höher sind als die gesamte Entfernungspauschale.8 Infolge der Einführung der CO2-Steuer wurde die Entfernungspauschale ab 2021 ab … weiterlesen