Sonderausgaben 2025

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunfts­arten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2025 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31.12.2025 zu leisten.

Bei einer Überweisung gilt als Zahlungszeitpunkt der Tag, an dem die Bank den Überweisungsauftrag erhält bzw. dieser online veranlasst wird.5

Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt.


1Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungs¬zuschläge entstehen können.
2Für den abgelaufenen Monat.
3Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2025.
4Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 17.11., weil der 15.11. ein Samstag ist.
5Vgl. H 11 EStH.
6Siehe R 4.2 Abs. 1 EStR sowie H 4.2 (1) Gewillkürtes Betriebsvermögen EStH; Besonderheiten gelten bei Grundstücken.
7Siehe hierzu BFH-Urteil vom 16.06.2020 VIII R 9/18 (BStBl 2020 II S. 845) und Informationsbrief August 2024 Nr. 3.
8BFH-Urteil vom 06.05.1994 III R 27/92 (BStBl 1995 II S. 104).
9BFH-Urteil vom 18.03.2004 III R 31/02 (BStBl 2004 II S. 867) für den Fall einer Erpressung wegen eines außerehelichen Verhältnisses.
10FG Münster vom 02.09.2025 1 K 360/25 E.
11Maßgebend ist der Nettopreis ohne Umsatzsteuer; dies gilt auch, wenn die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar ist (siehe R 9b Abs. 2 Satz 1 und 2 EStR).
12Siehe § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 EStG.
13§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.
14Siehe BFH-Urteil vom 03.07.2014 III R 52/13 (BStBl 2015 II S. 152 m. w. N.).
15Siehe BFH-Urteil vom 02.04.2009 III R 85/08 (BStBl 2010 II S. 298 m. w. N.).
16FG Münster vom 05.02.2025 7 K 1522/24 KG, AO (rechtskräftig).
17Siehe dazu §§ 39 und 39e EStG.
18Vgl. § 39a Abs. 1 Satz 3 ff. und Abs. 2 Satz 2 EStG.
19Vgl. § 39a Abs. 2 Satz 3 EStG.
20Siehe dazu die Anlage zu diesem Informationsbrief.
21Vgl. § 39a Abs. 1 Satz 5 EStG.
22Steueränderungsgesetz 2025 (siehe unter „Gesetze und Gesetzesvorhaben“ auf www.bundesfinanzministerium.de).