Sonderausgaben 2018

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage). Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2018 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 31. Dezember 2018 zu leisten.

Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungsauftrag erhält.6 Wird mittels (Kredit-)Karte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei einer Scheckzahlung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Scheck dem Empfänger übergeben bzw. bei der Post aufgegeben wird.

1Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen bis zum Fälligkeitstag abgegeben werden, da sonst Verspätungszuschläge entstehen können.
2Die Fälligkeit verschiebt sich auf den 12. 11., weil der 10. 11. ein Samstag ist.
3Für den abgelaufenen Monat.
4Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat bzw. das 3. Kalendervierteljahr 2018.
5Die Schonfrist endet am 19. 11., weil der 18. 11. ein Sonntag ist.
6Vgl. H 11 EStH.
7Siehe Einzelheiten und Möglichkeit der Antragstellung unter kfw.de.
8Siehe bayernlabo.de.
9Siehe dazu im Einzelnen den neuen § 7b EStG i. d. F. des Gesetzentwurfs (Bundesrats-Drucksache 470/18).
10Die steuerlichen Vergünstigungen werden nur gewährt, wenn die entsprechenden beihilferechtlichen Anforderungen erfüllt sind (siehe
dazu § 7b Abs. 5 EStG in der Entwurfsfassung).

11§ 34 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG.
12Urteil vom 13. März 2018 IX R 16/17.
13§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
14BMF-Schreiben vom 16. Mai 2013 – IV C 5 – S 2334/07/0011 (BStBl 2013 I S. 729), Rz. 4.
15Urteil vom 6. Juni 2018 VI R 32/16.
16Siehe dazu §§ 39 und 39e EStG.
17Vgl. § 39a Abs. 1 Satz 3 ff. und Abs. 2 Satz 2 EStG.
18Vgl. § 39a Abs. 2 Satz 3 EStG.
19Siehe dazu die Anlage zu diesem Informationsbrief.
20Vgl. § 39a Abs. 1 Satz 5 EStG.
21Siehe Entwurf eines Qualifizierungschancengesetzes (Bundesrats-Drucksache 467/18).
22Die Beschäftigung darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden (wie z. B. bei Schülern, Studenten, Rentnern, Hausfrauen; siehe im Einzelnen
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch IV).

23Zur Zuwendung von Unfallversicherungsschutz vgl. § 40b Abs. 3 EStG.
24BFH-Urteil vom 7. Juni 2018 VI R 13/16; entgegen BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2013 – IV C 5 – S 2334/13/10001 (BStBl 2013 I
S. 1301).

25BFH-Urteil vom 4. Juli 2018 VI R 16/17.