WIRTSCHAFTSPRÜFUNG IN BERLIN UND POTSDAM

Unsere Tätigkeit im Prüfungsbereich wird maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe ge­prägt, die durch das Gesetz vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen durchzuführen. Die gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses ergibt sich im Wesentlichen aus § 316 Handelsgesetzbuch. Darüber hinaus ergeben sich gesetzliche Prüfungspflichten aus Bundes- und Landesgesetzen.

Neben gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen führen wir auch sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen durch – fragen Sie einfach nach.

Die Aussagen über die Auftragsannahme, die Planung, die Durchführung und die Ergeb­nisse unserer Prüfungstätigkeit stellen wir in Form von berufsüblichen und individuellen Prüfungsberichten, die den berufsrechtlichen Anforderungen entsprechen, zur Verfügung.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nach § 57a WPO verpflichtet sich einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie beabsichtigen gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese externe Qualitätskontrolle kann nur durch gesondert bei der WPK registrierte Berufsangehörige durchgeführt werden.

Die WP-W Dr. von Waldthausen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist als gesetzlicher Abschlussprüfer nach § 38 Nr. 2 Buchst. f) WPO in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Wir haben uns im April 2022 bereits zum vierten Mal der externen Qualitätskontrolle unterzogen. Die für die Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen erforderlichen Qualitätsmerkmale wurden durch die externe Qualitätskontrolle bestätigt. Aufgrund der Prüfung nehmen wir weiterhin am System der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer teil (gültig bis Mai 2028).

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10709 Berlin Telefon +49 30 3100787-0

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